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LACHGAS

Stoff und Gewinnung:
reizloses, süßschmeckendes, farbloses Gas.

Geschichte:
in der zweiten Hälfte des 18. Jh. entdeckt. Verwendung in der Lebensmittelindustrie (z.B. Treibmittel in Sahnespendern) und in der Medizin (z.B. als Trägergas für Narkosemittel).

Applikation/Konsumform:
wird in Ballons gefüllt und inhaliert.

Rechtlicher Status:
legale Droge; Lachgas unterliegt keiner rechtlichen Beschränkung und kann frei erworben werden.

Wirkung:
betäubt und versetzt den Körper in einen euphorisierten Zustand, der aber nur kurz (bis max. 5 Minuten) anhält. Im Moment des Rausches ist die Gedächnisleistung extrem vermindert. Optische Eindrücke werden verändert wahrgenommen. Das Gefühlserleben kann nicht mehr gesteuert werden; Konsumenten reagieren unangemessen heftig, ähnlich wie Personen mit hysterischer Persönlichkeitsstörung.

Risiken:
die Einnahme, insbesondere das lange Anhalten des Gases in den Lungen, sorgen für einen gefährlichen Anstieg von Kohlendioxid im Blut. Das Gehirn wird mit Sauerstoff unterversorgt. Der plötzliche Verlust des Gleichgewichts kann zu schweren Verletzungen führen. Es kann zu akuten Krampfanfällen kommen. Das Inhalieren von Gas aus Kartuschen kann zu Erfrierungserscheinungen der Atemwege, der Lunge, der Mundhöhle und der Lippen führen. Der chronische Gebrauch zieht irreversible Schäden des Nervensystems (besonders der Feinmotorik) nach sich.

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